Sachverhalt:
Der Arbeitgeber oder ein außenstehendes Kontrollorgan entdeckt, daß ein Arbeitnehmer jahrelang die ihm bei der Dienstverrichtung offenstehende Gelegenheit dazu mißbraucht hat, sich Gelder in Bereicherungsabsicht anzueignen.
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber oder ein außenstehendes Kontrollorgan entdeckt, daß ein Arbeitnehmer jahrelang die ihm bei der Dienstverrichtung offenstehende Gelegenheit dazu mißbraucht hat, sich Gelder in Bereicherungsabsicht anzueignen.