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Mäßigung bei Dienstnehmerhaftung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1995, 110 Heft 3 v. 1.3.1995

DHG § 2 Abs 2

Die Anwendung der Mäßigungskriterien des § 2 Abs 2 DHG kann im Sinne eines „Beweglichen Systems“ erst aufgrund der konkreten Verhältnisse im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlungen über bestimmte Rückgriffsansprüche erfolgen.

OGH 14. 7. 1994, 8 Ob A 246/94 (OLG Innsbruck 12. 1. 1994, 5 Ra 4/94; LG Innsbruck 19. 10. 1993, 44 Cga 158/93)

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