vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebühr für Bestandsverträge gegen Einmalzahlung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 88 Heft 2 v. 1.2.1995

GebG: § 33 TP 5

Bei einem Bestandsvertrag, der gegen Einmalzahlung auf vierzig Jahre abgeschlossen worden ist, unterliegen nicht drei Vierzigstel, sondern der gesamte Einmalbetrag der Gebührenpflicht. Eine Aufteilung auf vierzig Jahresbeträge wäre allerdings dann vorzunehmen, wenn bei vorzeitiger Auflösung der Bestandgeber den noch nicht verbrauchten Teil des Einmalbetrages dem Bestandnehmer zu erstatten hätte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!