EStG § 4 Abs 1, § 23 Z 2
Die Personengesellschaften sind nicht Steuersubjekte im Einkommensteuerrecht. Zurechnungssubjekte sind unmittelbar die Gesellschafter; diesen werden die Wirtschaftsgüter quotenmäßig zugerechnet (§ 24 Abs 1 lit e BAO). Abzustellen ist da-