EStG §§ 6, 7, 14, 20
1. Umfaßt eine Mieterinvestition die komplette Veränderung eines gesamten Gebäudes, so sind bei gemischter Gebäudenutzung jene Grundsätze anzuwenden, wie sie bei Gebäuden allgemein anzuwenden sind (insoweit zeitliche Mischnutzung Überwiegensprinzip, insoweit räumliche Mischnutzung Insoweitprinzip).