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Spekulationsbefreiung für Hauptwohnsitz: Wann muß „Eigenheim-Eigenschaft“ gegeben sein?

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 46 Heft 1 v. 1.1.1995

EStG § 30 Abs 2 Z 1

Der Begriff „Eigenheim“ ist, wie aus dem Verweis auf § 18 Abs 1 Z 3 lit b im Tatbestand der gegenständlichen Befreiungsbestimmung hervorgeht, im Sinne dieser Legaldefinition zu verstehen.

Die zu § 30 EStG 1988 in der Fassung vor dem Steuerreformgesetz 1993 ergangenen Spekulationsrichtlinien sehen in Pkt 3.1 Abs 2 in Verbindung mit Abs 4 vor, daß für die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung die Eigenschaft als Eigenheim während des gesamten Zeitraumes, wähenddessen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Befreiung in zeitlicher Hinsicht erfüllt sein müssen, gewahrt bleiben muß.

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