Aufgrund der Novelle BGBl 1994/629 wurde mit Wirkung ab 1995 die Gebühr für Gesellschaftsverträge über Personengesellschaften (§ 33 TP 16 GebG) aufgehoben.
Aufgrund der Novelle BGBl 1994/629 wurde mit Wirkung ab 1995 die Gebühr für Gesellschaftsverträge über Personengesellschaften (§ 33 TP 16 GebG) aufgehoben.