BAG § 15 Abs 3 lit a
GewO 1994 § 82 lit d
Bei Diebstahl und Veruntreuung wird die Vertrauensunwürdigkeit subintelligiert. Hinsichtlich der sonstigen strafbaren Handlungen, die auch das außerdienstliche Verhalten betreffen können, muß das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit geprüft werden. Dies ist auch bei einem versuchten Einbruchsdiebstahl der Fall.