AngG § 1
Für Angestellte ex contractu (kraft Vereinbarung) kommt der betreffende Kollektivvertrag für Angestellte nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer dies sowie zusätzlich die Einstufung in die Gehaltsordnung dieses Kollektivvertrages mit dem Arbeitgeber unwiderruflich vereinbart hat.