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Krankenanstalten: Arbeitszeitgesetz verfassungswidrig?

ArbeitsrechtsW.D.RdW 1995, 19 Heft 1 v. 1.1.1995

Grundsätzlich unterliegen Arbeitnehmer, die in Krankenanstalten tätig sind, dem Arbeitszeitgesetz. Ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz sind unter anderem Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen.

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