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Keine Schadensverlagerung beim Verkauf eines nicht fachgemäß hergestellten Werkes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 11 Heft 1 v. 1.1.1995

ABGB §§ 1167, 1295

Grundsätzlich steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Schadenersatzanspruch zu, nicht aber einem Dritten, es sei denn, daß ein Fall bloßer Schadensverlagerung vorliegt; dies ist der Fall, wenn das wirtschaftliche Risiko des Schadens nicht beim unmittelbar Verletzten liegt, sondern durch gesetzliche oder vertragliche Regelungen auf einen Dritten überwälzt wurde.

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