EStG § 16 Abs 1 Z 6
1. Die Art und Weise wie ein auf öffentlichen Eisenbahnlinien beförderter ÖBB-Bediensteter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegt, entspricht nach der Verkehrsauffassung nicht einem Werkverkehr.
2. Die ratio legis des § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz gebietet es allerdings, daß auch diese Beförderung die Anwendung des Pendlerpauschales ausschließt (beschränkt), bleibt doch der Vorteil aus der verbilligten oder unentgeltlichen Beförderung der eigenen Arbeitnehmer (ihrer Angehörigen) durch Beförderungsunternehmen nach § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 gleich der Beförderung im Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 unbesteuert.