AngG §§ 15, 26 Z 2
Hat die AN die groben Zahlungsverzögerungen wiederholt eingemahnt, ihren Austritt unmißverständlich angedroht und hatte der AG hinreichend Gelegenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist der Austritt gem § 26 Z 2 AngG berechtigt. Darauf, daß ein am Abend aufgegebener Brief (Scheck) die AN noch am nächsten Tag erreicht, durfte sich der AG nicht verlassen.