HBG: §§ 18 Abs 6 lit b, 20
MRG §§ 1 Abs 2 Z 2, 30 Abs 2 Z 3
1. Die Aufzählung der Entlassungs- und Kündigungsgründe im HBG ist lediglich demonstrativ, sodaß im Wege der Analogie auch ein diesen Kündigungsgründen gleichzuhaltender Tatbestand zur Kündigung des Hausbesorgers berechtigt, sofern nur anstelle des fehlenden Tatbestandselements ein anderes, mindestens ebenso schwerwiegendes Sachverhaltselement tritt, das den beispielsweise angeführten Gründen gleichwertig ist.