UWG § 1
Das Abwerben fremder Arbeitskräfte verstößt dann gegen die guten Sitten iSd § 1 UWG, wenn verwerfliche Mittel angewendet oder verwerfliche Ziele verfolgt werden. Letzteres ist dann der Fall, wenn Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig „ausgespannt“ werden. Zur „Planmäßigkeit“ muß ein subj Unrechtselement hinzutre-