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Sittenwidriges Abwerben von Arbeitskräften

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 467 Heft 12 v. 1.12.1995

UWG § 1

Das Abwerben fremder Arbeitskräfte verstößt dann gegen die guten Sitten iSd § 1 UWG, wenn verwerfliche Mittel angewendet oder verwerfliche Ziele verfolgt werden. Letzteres ist dann der Fall, wenn Mitarbeiter eines Konkurrenten planmäßig „ausgespannt“ werden. Zur „Planmäßigkeit“ muß ein subj Unrechtselement hinzutre-

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