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Vertrag zugunsten Dritter mit Schiedsklausel

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 465 Heft 12 v. 1.12.1995

ABGB § 881

ZPO § 577

Ist ein Vertrag zugunsten Dritter, der auch eine Schiedsklausel enthält, schriftlich errichtet, ist das Formerfordernis damit auch für den Dritten erfüllt. Ein Schutz des Dritten vor Übereilung ist nicht notwendig, weil es ihm ohnehin freisteht, sein Recht auszuüben oder es zurückzuweisen.

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