EStG § 36
Der Gerichtshof hält die zum § 36 EStG 1972 entwickelte Auffassung, wonach Sanierungsgewinn nur die nach einem innerbetrieblichen und nach einem horizontalen Verlustausgleich verbleibende Restgröße sein kann, in Übereinstimmung mit der Lehre (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 36 Tz 12; Hofstätter/Reichel, Die ESt, § 36 EStG 1988, Tz 1) aufrecht.