EStG: § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1 Z 3
Betrieblich veranlaßte, im Zuge einer Reise anfallende Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden (Arbeitsessen) sind gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 idF vor dem Strukturanpassungsgesetz grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Gänze abzugsfähig.