Geschäftsfreundebewirtung durch Inländer im Ausland
Das 50 %ige Abzugsverbot für Bewirtungsspesen löst hinsichtlich der nichtabzugsföhigen Quote einen umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch aus. Der relevante Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 lit c UStG 1994 beschränkt sich jedoch auf Inlandsvorgänge. Auch der eigens für Auslandsleistungen geschaffene Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994 kommt nicht zur Anwendung. Bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden im Ausland bleibt der Vorsteuerabzug daher uneingeschränkt erhalten.