ABGB § 863
UrlG §§ 9 Abs 1 Z 4, 10 Abs 1
Für die Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches iSd § 9 Abs 1 Z 4 UrlG kommt es auf die (tatsächliche) Dauer der Kündigungsfrist an und nicht darauf, ob dem AN tatsächlich volle 3 Monate ungestört (etwa durch Krankheit) zur Verfügung stehen.