Richtlinie 77/187/ E(W)G: Art. 1 Abs 1
AVRAG § 3 Abs 1
Die mit Zustimmung des Bauherrn zwecks Fertigstellung der von einem anderen Unternehmen begonnenen Arbeiten erfolgte Übernahme von zwei hierfür eingesetzten
Richtlinie 77/187/ E(W)G: Art. 1 Abs 1
AVRAG § 3 Abs 1
Die mit Zustimmung des Bauherrn zwecks Fertigstellung der von einem anderen Unternehmen begonnenen Arbeiten erfolgte Übernahme von zwei hierfür eingesetzten