EO § 355
EMRK Art 7 Abs 1
Die aufgrund von Unterlassungstiteln ergehenden Strafvollzugsbeschlüsse iSd § 355 EO haben zwar wegen ihres Einflusses auf das in der Vergangenheit liegende Verhalten des Verpflichteten auch repressiven Charakter, sie sind aber keine Kriminalstrafen, weshalb sich Art 7 Abs 1 EMRK hinsichtlich des Verbotes rückwirkender Strafgesetze und das Analogieverbot nicht auf sie bezieht.