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Rechtsmißbrauch durch Abhören

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 424 Heft 11 v. 1.11.1995

ABGB §§ 364 Abs 1 und 2, 1294, 1295 Abs 2

Auch den Liegenschaftseigentümer oder sonst Berechtigten (hier: den Bekl als Mitmieter) bindet das Schikaneverbot des § 1295 Abs 2 ABGB. Bei rechtsmißbräuchlicher Rechtsausübung steht dem Geschädigten nicht nur ein Schadenersatzanspruch, sondern auch ein Unterlassungsanspruch zu.

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