ABGB § 934
Stmk ROG: § 34
Der Verzicht auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungs- bzw Entschädigungsanspruch nach § 34 Abs 9 Stmk ROG angesehen werden, weil es sich hiebei um einen eigens geregelten Parallelsachverhalt und keinen Unterfall des § 934 ABGB handelt