Preisregelungsvorschriften scheinen die Marktteilnehmer immer wieder besonders herauszufordern, ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen und Umgehungsmöglichkeiten zu (er)finden. Das gilt auch im Assanierungsrecht; bisher bekanntgewordene Gestaltungsversuche dürften einer behördlichen und/oder gerichtlichen Prüfung allerdings nicht standhalten. Die Gründe dafür sollen - nach einem kurzen Aufriß des Themas und einigen grundsätzlichen Überlegungen - dargestellt werden.