Im August wurde vom Bundesministerium für Justiz ein Ministerialentwurf zur Versendung gebracht, der die gesellschaftsrechtlichen Anpassungen an die einschlägigen Richtlinien der EU enthält. Zu jenen Regelungen, die im wesentlichen bereits feststehen dürften, zählt die Übernahme der Größenkriterien der EU-Richtlinien zur Rechnungslegung.