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Sachentscheidung nach erfolglosem Mängelbehebungsauftrag

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 412 Heft 10 v. 1.10.1995

BAO § 275

Gilt eine Berufung deshalb nach § 275 BAO als zurückgenommen, weil ein Berufungswerber einem Mängelbehebungsauftrag iS des § 275 BAO verspätet nachkommt, entscheidet aber die Berufungsbehörde dennoch meritorisch über die Berufung, so ist die Berufungsentscheidung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Berufungsbehörde belastet. Dies ist vom VwGH gem § 41 Abs 1 VwGG von Amts wegen wahrzunehmen.

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