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Ausschüttungsgleiche Erträge auch bei mittelbarer Beteiligung an ausländischen Investmentfonds

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 412 Heft 10 v. 1.10.1995

EStG: § 27

InvFG 1993: § 42 Abs 2 Z 1

Das Steuerrecht kennt im Gegensatz zum Kapitalmarktaufsichtsrecht die Begriffe des Besteuerungsdurchgriffs und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Das Bundesministerium für Finanzen ist daher der Meinung, daß der § 42 Abs 2 Z 1 InvFG sehr wohl auch mittelbare Beteiligungen erfaßt. Das Erk des VwGH vom 11. August 1993, Zl 91/13/0005, ist nicht auf die Besteuerung ausländischer Investmentfonds übertragbar.

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