vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Latente Steuern in der Handelsbilanz Anmerkungen zum geplanten EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz

BilanzrechtHerbert KotrnochRdW 1995, 399 Heft 10 v. 1.10.1995

Das BM für Justiz hat den Entwurf eines EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes (EU-GesRÄG) ausgearbeitet, der ua die Regelungen der Bilanz-RL über die Steuerabgrenzung im Jahresabschluß umsetzen soll. Die Vorschrift beruht auf Art 43 Abs 1 Nr 11 der 4. EG-Richtlinie, der ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Steuerabgrenzung in der Bilanz oder der Berichterstattung im Anhang vorsieht. Im Entwurf des B M für Justiz ist dieses Wahlrecht nicht enthalten, sondern es wird nach dem Vorbild des § 274 Abs 1 dHGB in § 198 Abs 11 HGB eine Passivierungspflicht für einen im Verhältnis zum handelsrechtlichen Ergebnis zu niedrigen Steueraufwand angeordnet, wenn in den Folgejahren voraussichtlich daraus eine Steuerbelastung entsteht. Für aktive latente Steuern wird nach dem Vorbild des § 274 Abs 2 dHGB in § 198 Abs 12 HGB ein Bilanzierungswahlrecht eingeräumt, welches im Falle einer Aktivierung bei Kapitalgesellschaften mit einer Ausschüttungssperre (§ 226 Abs 2 HGB) verbunden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!