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Umfang der Prozeßvollmacht eines Rechtsanwaltes für in Zusammenhang stehende Verfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 383 Heft 10 v. 1.10.1995

EO § 394

ZPO §§ 30, 93

Ob die Zustellung der Gleichschrift des Antrages des Bekl nach § 394 EO an dem im Haupt- und Provisorialverfahren für die Kl gem § 30 Abs 2 ZPO eingeschrittenen Rechtsanwalt wirksam war, ist nach dem auch im Provisorialverfahren anzuwendenden § 93 Abs 1 ZPO zu beurteilen. Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen bezieht sich grundsätzlich nur auf jenes Verfahren, in welchem die Bevollmächtigung erteilt wurde; sie erstreckt sich jedoch auch auf die mit diesem Verfahren unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der Prozeßvollmacht gedeckt sind.

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