ABGB § 943
NZwG: § 1 Abs 1 lit d
Verspricht der Geschenkgeber dem Beschenkten den Erlös aus dem Verkauf einer Wohnung und stellt er ihm eine Vollmacht zum Verkauf der Wohnung und zur Empfangnahme des Erlöses aus, so liegt darin ein nach außen wahrnehmbarer Akt, aus dem der ernstliche Wille hervorgeht, das Objekt der Schenkung in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.