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Abschied von der „stillen Zession“?

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1995, 375 Heft 10 v. 1.10.1995

Im Wirtschaftsleben kommt es häufig zu Forderungsabtretungen, von denen der Drittschuldner keine Kenntnis erlangen soll. Die Gründe dafür können vielfältig sein; oft ist es die Furcht des Zedenten, die Geschäftspartner könnten an seiner Liquidität zweifeln. Um nach außen den Anschein aufrecht zu erhalten, es habe sich an der Rechtszuständigkeit nichts geändert, vereinbaren Zedent und Zessionar zumeist, daß jener weiterhin als Gläubiger auftreten und insbesondere auch die Forderung im eigenen Namen geltend machen soll. Eine derartige Ausgestaltung der Zession wird von manchen als „stille Zession“ bezeichnet (andere wieder verstehen unter diesem Begriff eine Abtretung ohne Verständigung des debitor cessus).

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