1. Vorbemerkung
Eine Rechtsmittelentscheidung (RME) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (FLD)1) gibt Anlaß, Probleme bei der Versteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988/1972) zu erörtern. Im folgenden werden am Beispiel des Berufungsfalles mit Bedacht auf andere denkbare Fallkonstellationen Möglichkeiten der steuerlichen Erfassung nachträglicher Ergebnisveränderungen (ds Berichtigungen und Änderungen) besprochen.