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Die Besteuerung von Rundfunkwerbung nach dem Vorarlberger

SteuerrechtAnton MatzingerRdW 1994, 289 Heft 9 v. 1.9.1994

1. Bei der Gestaltung der Besteuerung von Werbung in Rundfunkunternehmen (insb im ORF) gehen die Länder von zwei verschiedenen Prinzipien aus:

Nach dem herkömmlichen Studioprinzip wird in dem Land besteuert, von dessen Gebiet die Sendung ausgeht.

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