BPG § 7
Erst nachträglich entdeckte, während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangene, gravierende Treuepflichtverstöße des Arbeitnehmers rechtfertigen die Einstellung der Betriebspension auch ohne diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel.
BPG § 7
Erst nachträglich entdeckte, während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangene, gravierende Treuepflichtverstöße des Arbeitnehmers rechtfertigen die Einstellung der Betriebspension auch ohne diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel.