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Einstellung der Betriebspension bei Treuepflichtverstößen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 287 Heft 9 v. 1.9.1994

BPG § 7

Erst nachträglich entdeckte, während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangene, gravierende Treuepflichtverstöße des Arbeitnehmers rechtfertigen die Einstellung der Betriebspension auch ohne diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel.

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