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Aufgabe des Lehrberufes kein begründeter vorzeitiger Austritt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 254 Heft 8 v. 1.8.1994

BAG § 15 Abs 4 lit g

UrlG §§ 9, 10

Löst der Lehrling das Lehrverhältnis wegen Aufgabe des Lehrberufes vorzeitig auf, so ist die für eine Arbeitnehmerkündigung in § 9 Abs 1 UrlG getroffene Rechtsfolgenanordnung analog anzuwenden.

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