vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berichtigung des Grundbuchs bei Forderungseinlösung durch Einverleibung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 245 Heft 8 v. 1.8.1994

ABGB § 1422

GBG § 136

Bei der notwendigen Zession nach § 1422 ABGB geht eine Hypothek ohne besonderen sachenrechtlichen Übertragungsakt mit der Zession auf den einlösenden Zahler über. Die Grundbuchshandlung hat somit nur noch deklarative (berichtigende) Bedeutung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!