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Kein Ersatz von Unterhaltsleistungen für den „getäuschten“ Vater

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 242 Heft 8 v. 1.8.1994

ABGB §§ 1295 Abs 2, 1300 Satz 2

Der Vater eines unehelichen Kindes hat gegen dessen Mutter trotz ihrer wissentlich unrichtigen Auskunft über die Empfängnismöglichkeit keinen Anspruch auf Ersatz der Unterhaltsleistungen nach § 1300 Satz 2 oder § 1295 Abs 2 ABGB.

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