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Das neue Reisevertragsrecht*)*)Um Literaturnachweise ergänzte Fassung des den Reisevertrag betreffenden Teiles eines Vortrags des Verf vom 7. 6. 1993 vor der Oberösterreichischen Juristischen Gesellschaft.

WirtschaftsrechtPeter ApathyRdW 1994, 234 Heft 8 v. 1.8.1994

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum am 1. 1. 1994 war eine beträchtliche Erneuerung der österreichischen Rechtsordnung verbunden. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom 29. 12. 1993, BGBl 1993/917, betreffend die Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft treten, führt nicht weniger als 73 BG, VO und Abkommen aus den Jahren 1992 und 1993 an, darunter das BG, mit dem das KSchG zur Anpassung an das EWR-Abkommen geändert wird, BGBl 1993/247. Damit erfahren die bislang nicht speziell geregelten Reiseveranstaltungsverträge eine gesonderte Normierung1)1)Dazu Kosesnik-Wehrle/Lehofer/Mayer, Konsumentenschutzgesetz3 (1993) 179 ff; Riedler, Der Reisevertrag, ecolex 1994, 149; Dessulemoustier-Bovekercke, Die Regelung des Pauschalreisevertrages, JAP 1993/94, 251. zur Angleichung der Rechtslage an die EG-Richtlinie vom 13. 6. 1990 über Pauschalreisen2)2)90/314/EWG; auch abgedruckt in den EBzRV, 809 Blg NR 18. GP, 21 ff. - Durch die KSchG-Novelle wurden nur die zivilrechtlichen, nicht aber die dem Gewerberecht zuordenbaren Bestimmungen der RL umgesetzt. Die VO über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (BGBl 1990/29) wurde durch die VO BGBl 1993/719 um die §§ 16 a - 16 e ergänzt (dazu kritisch Dessulemoustier-Bovekercke, JAP 1993/94, 256 ff)..

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