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Unterhaltsabsetzbetrag: Regelbedarfsätze für 1994

SteuerrechtErlaßrandschau SteuerrechtRdW 1994, 231 Heft 7 v. 1.7.1994

EStG: § 33 Abs 4 Z 3 lit b

Gemäß Erlaß des BMF vom 8. 1. 1993, AÖF 24/1993, Pkt 2.3, steht in allen Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung nicht vorliegt, der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jedes Kalendermonat zu, wenn

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