vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundsatzaussagen zum Sanierungsaufwand

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 195 Heft 6 v. 1.6.1994

EStG § 18 Abs 1 Z 3 lit c

Die Nutzungsdauer von Wohnraum wird wesentlich verlängert,

1. wenn selbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden, die einen wesentlichen Einfluß auf die Nutzungsdauer der Wohnung haben, wie zB bei Austausch aller Türen samt Stock. Der Nutzungswert von Wohnraum wird wesentlich erhöht, wenn unselbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden und dadurch - auch wenn sich die Nutzungsdauer der gesamten Wohnung nicht wesentlich verlängert - eine wesentliche, als Sanierung zu wertende Verbesserung des Wohnwertes eintritt, wie zB bei Austausch der Eingangstür unter Verbesserung des Wärme- oder Einbruchschutzes (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 70 zu § 18).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!