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Keine Pensionsrückstellung für wesentlich jüngeren und erbberechtigten angestellten Sohn

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 194 Heft 6 v. 1.6.1994

EStG § 4 Abs 4, § 14

Erteilt eine „Arbeitgeber-Mutter“ ihrem „Arbeitnehmer-Sohn“ eine Pensions- und Versorgungszusage, so ist keine Rückstellung zulässig, wenn der Sohn als Erbe eingesetzt ist und wegen des großen Altersunterschiedes (hier: 33 Jahre) und des fortgeschrittenen Alters der Mutter (bezogen auf das Streitjahr 77 Jahre) eine Inanspruchnahme der Zusagen nicht wahrscheinlich ist.

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