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Wirtschaftliches Eigentum bei Mieter-Einbauten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 194 Heft 6 v. 1.6.1994

EStG § 4 Abs 1, § 6, § 7

Mietereinbauten (hier: Türen, Beleuchtungsanlagen, Teppichböden, Honorar eines Innenarchitekten) können im Betriebsvermögen des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind.

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