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Kein Verlustausgleich zwischen Erben und Erblasser

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 194 Heft 6 v. 1.6.1994

EStG § 2 Abs 2, § 18 Abs 6

Der Erbe kann einen Verlust, der im Todesjahr des Erblassers (noch) beim Erblasser angefallen ist, in diesem Todesjahr weder im Wege eines Verlustausgleiches noch im Wege eines Verlustvortrages bei sich geltend machen.

VwGH 18. 1. 1994, 90/14/0095

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