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Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 92 a JN

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 177 Heft 6 v. 1.6.1994

JN: § 92 a

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 92 a JN auch auf Ersatzansprüche aus Vertragsverletzungen ist, daß der entstandene Schaden auf einem für diesen Gerichtsstand maßgebenden Tatbestand als Entstehungsursache beruht.

OGH 22. 9. 1993, 6 Ob 589/93

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