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Weiterverrechneter Aufwand zur Wohnraumsanierung als Sonderausgabe abziehbar

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 160 Heft 5 v. 1.5.1994

EStG: § 18 Abs 1 Z 3 a

Der Verfassungsgerichtshof vertritt in dem zu § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG ergangenen Erkenntnis vom 5. 10. 1993, ZlB-1724/92-14, die Auffassung, daß Aufwendungen für eine durch begünstigte Bauträger vorgenommene Wohnraumsanierung als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

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