EStG: § 18 Abs 1 Z 3 a
Der Verfassungsgerichtshof vertritt in dem zu § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG ergangenen Erkenntnis vom 5. 10. 1993, ZlB-1724/92-14, die Auffassung, daß Aufwendungen für eine durch begünstigte Bauträger vorgenommene Wohnraumsanierung als Sonderausgaben abzugsfähig sind.