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Investitionsfreibetrag: BMF-Erlaß gesetzwidrig?

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1994, 155 Heft 5 v. 1.5.1994

Der erhöhte Investitionsfreibetrag von 30 % kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die bis 31. 3. 1994 angeschafft worden sind; für Anschaffungen nach dem 31. 3. 1994 beträgt der Investitionsfreibetrag nur 15 %.

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