Der erhöhte Investitionsfreibetrag von 30 % kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die bis 31. 3. 1994 angeschafft worden sind; für Anschaffungen nach dem 31. 3. 1994 beträgt der Investitionsfreibetrag nur 15 %.
Der erhöhte Investitionsfreibetrag von 30 % kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die bis 31. 3. 1994 angeschafft worden sind; für Anschaffungen nach dem 31. 3. 1994 beträgt der Investitionsfreibetrag nur 15 %.