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Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 150 Heft 5 v. 1.5.1994

AngG § 25

Eine Vereinbarung, wonach die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses allein dem Arbeitgeber vorbehalten bleibt, ist unwirksam.

OGH 22. 9. 1993, 9 Ob A 175, 176/93 (OLG Graz 25. 2. 1993, 8 Ra 101, 102/92; LG Klagenfurt 24. 4. 1992, 35 Cga 137, 138/91)

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